Streit vermeiden
Die Liebsten versorgen
Erbschaftsteuer minimieren
Steuerfallen im In- und Ausland vermeiden
Das sollten die Hauptziele einer zielgerichteten Erbregelung sein. Leider ist unser Recht so komplex, dass der erbrechtlich und steuerrechtlich nicht ausgebildete Zeitgenosse regelmäßig schon Probleme bei der zutreffenden Erfassung und Analyse seiner persönlichen Nachlasssituation haben dürfte, geschweige denn, eine angemessene Lösung finden kann.
Der in vielen Fällen konsultierte Notar hat häufig Schwierigkeiten mit der steuerlichen Würdigung, deren Verantwortung er gerne von sich weist; gleiches gilt für Auslandssachverhalte.
Unsere Kanzlei ist seit 35 Jahren auf dem Gebiet der interdisziplinären Beratung von Erbfällen tätig und betreut seit 20 Jahren auch Auslandserbfälle mit Bezug zu den Niederlanden.
Wir beraten vor allem Privatleute und kleinere und mittlere Unternehmen.
Wir sind Praktiker. Das heißt, dass wir in der Praxis funktionierende und umsetzbare Lösungen suchen, die später nicht zum Prozess unter den Miterben oder Angriffen durch das Finanzamt führen.
Auf dieser Seite werden wir Sie nach und nach nicht nur über Pannen bei der Gestaltung des letzten Willens, sondern auch über die Grundzüge des Erbrechts und des angrenzenden Steuerrechts unterrichten.
Wir beraten grenzüberschreitend und interdisziplinär.
Dies beinhaltet:
In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit grundlegenden zivilrechtlichen Aspekten des Erbfalls. Dazu gehören die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge, von Todes wegen oder vorweggenommen vor dem Ableben des Erblassers. Dabei gehen wir auch auf das Ehegatten-/Berliner Testament und Konfliktpotentiale im Erbfall ein.
Denn es gilt: Niemand kann etwas mit ins Grab nehmen. Jeder Vermögensgegenstand muss spätestens mit dem physischen Ende seines bisherigen Eigentümers neu zugeordnet werden. Dies geschieht durch die Erbfolge oder bereits zu Lebzeiten des zukünftigen Erblassers durch vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung.
Niemand möchte dem Staat unnötige Steuern zahlen. Dies gilt insbesondere für die von vielen Bürgern als lästig empfundene Erbschaftsteuer. Bei Erbgestaltungen und Vermögensplanungen spielt deswegen die Vermeidung der Erbschaftsteuer häufig eine herausragende Rolle. Wir wollen uns deshalb zunächst mit einigen Grundbegriffen aus dem Erbschaftsteuerrecht vertraut machen.
Es stellen sich zunächst folgende Fragen: Welche Vorgänge werden besteuert? Welches Vermögen wird besteuert? Wie wird dieses Vermögen bewertet? Gibt es Steuerbefreiungen sachlicher oder persönlicher Art?
Wenn wir es in der Praxis mit grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und den Niederlanden zu tun haben, ist die Materie komplex und sind die Sachverhalte differenziert. In diesem Beitrag stellen wir deshalb verschiedenen Fallkonstellationen bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und den Niederlanden vor und untersuchen, welche erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Regelungen jeweils zur Anwendung kommen.
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Viele deutsche Staatsangehörige leben oder arbeiten in den Niederlanden oder sie haben dort Vermögen, insbesondere Ferienhäuser.
Wir wollen uns deswegen in diesem Beitrag mit wichtigen Eckpunkten des niederländischen Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts befassen. Wann sind diese für deutsche Staatsangehörige anwendbar? Welche Besonderheiten gibt es im Vergleich zu Deutschland? Unter welchen Umständen muss niederländische Erbschaftsteuer gezahlt werden und auf welches Vermögen? Welche Fallstricke sollte man im Auge behalten?
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung via Telefon oder Videocall.
Dann besprechen wir, wie wir Sie am besten unterstützen können.
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