Hofmann Law Basiswissen
Der Erbfall in der Praxis

Basiswissen zur Erbschaftssteuer in Deutschland

Niemand möchte dem Staat unnötige Steuern zahlen. Dies gilt insbesondere für die von vielen Bürgern als lästig empfundene Erbschaftsteuer. Bei Erbgestaltungen und Vermögensplanungen spielt deswegen die Vermeidung der Erbschaftsteuer häufig eine herausragende Rolle. Wir wollen uns deshalb zunächst mit einigen Grundbegriffen aus dem Erbschaftsteuerrecht vertraut machen. Es stellen sich zunächst folgende Fragen: Welche Vorgänge werden besteuert? Welches Vermögen wird besteuert? Wie wird dieses Vermögen bewertet? Gibt es Steuerbefreiungen sachlicher oder persönlicher Art?

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In welchen Fällen wird Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhoben?

Als Oberbegriff für die zu besteuernden Vorgänge kann man den Begriff „Freigebige Zuwendungen‘‘ verwenden. Dies sind Zuwendungen von einer Person an andere, soweit diesen keine angemessene Gegenleistung gegenüber steht.

Dabei sind insbesondere die folgenden zu nennen:

Letztere wollen wir heute zunächst außer Betracht lassen.

Welches Vermögen wird besteuert?

Handelt es sich bei dem Erblasser um einen Inländer i.S.d. Erbschaftsteuergesetzes, so wird sein sog. Weltvermögen, das ist das Inlands- und Auslandsvermögen, besteuert. Handelt es sich bei dem Erblasser nicht um einen Inländer, so wird nur das im Inland belegene oder zugeordnete Vermögen besteuert.

Wie wird dieses Vermögen bewertet?

Die Bewertung des Vermögens erfolgt nach den Regeln des Bewertungsgesetzes. Dabei gestaltet sich insbesondere die Bewertung von Grundvermögen, also Immobilienvermögen und Betriebsvermögen, als schwierig und offen für Bewertungsspielräume. Von der Besteuerung befreit ist die sog. Erblasserwohnung, wenn der Erbe in diese nach dem Erbfall einzieht und dort mindestens fünf Jahre bleibt. Ferner sind persönliche Hausratsgegenstände von der Erbschaftsteuer befreit.

Welche Steuerbefreiungen gibt es bei der Erbschaftsteuer?

Für das Betriebsvermögen gibt es erhebliche Bewertungserleichterungen, die das Betriebsvermögen auf Antrag und unter Einhaltung der dort genannten Bleibens- und Investitionsvoraussetzungen im Ernstfall steuerfrei machen können. Viele Vermögenswerte werden gesondert durch eigenen Steuerbescheid festgestellt, der isoliert anfechtbar ist.

Neben den sachlichen Steuerbefreiungen gibt es auch persönliche Steuerbefreiungen, insbesondere durch persönliche Freibeträge für die Kinder in Höhe von 400.000 € gegenüber jedem Elternteil und für der überlebenden Ehegatten in Höhe von 500.000 €. Die Beträge werden für alle freigebigen Zuwendungen innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet.

Muss bei Wegzug ins Ausland in Deutschland Erbschaftsteuer gezahlt werden?

Verzieht der Erblasser ins Ausland, so muss er gleichwohl in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen, wenn seit seinem Wegzug nicht mindestens fünf Jahre vergangen sind und er die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten hat. Bei Auslandsfällen ist auch zu berücksichtigen, dass es nur mit wenigen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelzahlung der Erbschaftsteuer gibt. Hier helfen nur nationale Anrechnungsvorschriften in den jeweiligen Ländererbschaftsteuergesetzen.

Welche Meldepflichten gibt es im Erb- oder Schenkungsfall beim Finanzamt?

Vorgänge, die dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterfallen, sind dem entsprechenden Finanzamt innerhalb von drei Monaten zu melden. Das Finanzamt schließt seine Ermittlungen durch einen Erbschaftsteuerbescheid ab, der innerhalb eines Monats seit Zugang beim Steuerpflichtigen anfechtbar ist.

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